Green Finance: Transparenz im Finanzsektor

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Der Finanzsektor wird immer wieder als ein wichtiger Richtungsweiser angeführt, um die Wirtschaft und die Gesellschaft in Richtung Nachhaltigkeit zu leiten. Investitionen, die mit den Klimazielen harmonieren, nehmen ganz klar eine wichtige Rolle für einen effektiven Umwelt- und Klimaschutz ein.

 

Die österreichische Bundesregierung hat im Rahmen der „Austrian Green Finance Agenda“ Strategien herausgearbeitet, durch welche der grüne Kapitalmarkt weiterentwickelt werden soll. Als relevante Aspekte für die Zielerreichung werden die Mobilisierung von Kapital für Klimaschutz und nachhaltige Finanzwirtschaft, die Verankerung von klimarelevanten Risiken in den Sorgfaltspflichten der Kreditinstitute, sowie die Förderung von Transparenz und Langfristigkeit von Green Finance genannt. 

 

Im Pariser Klimaschutzübereinkommen wurde schon 2015 deutlich gemacht, dass zur Erreichung der Klimaziele private sowie öffentliche Finanzmittelflüsse mit einer emissionsarmen und resilienten Entwicklung vereint werden müssen. Eine transparente Offenlegung von Informationen, die für die Klimathematik von grundsätzlicher Bedeutung sind, stellt dahingehend einen wesentlichen Aspekt dar.  Positive Effekte der Transparenz sollen das Vermeiden von Greenwashing sowie ein Kapitalfluss zu ökologischen Projekten sein.

 

Das Setzen von (un)verbindlichen Mindeststandards für nachhaltige Finanzprodukte ist daher sowohl für die EU als auch den nationalen Gesetzgeber von großer Bedeutung. Um die Transparenz im Finanzsektor hinsichtlich Klima- und Umweltauswirkungen zu fördern, werden Finanzmarktteilnehmer:innen sowie Finanzberater:innen durch die EU-Offenlegungsverordnung (VO (EU) 2019/2088), dazu verpflichtet, transparent mit etwaigen Nachhaltigkeitsrisiken umzugehen. Es müssen daher Informationen zu den verschiedenen Finanzprodukte bereitgestellt werden. Hinsichtlich der Anlageentscheidung und Beratung ergeben sich für die Unternehmen Offenlegungspflichten darüber, ob dadurch nachteilige Auswirkungen auf das Klima entstehen. Dafür müssen die Auswirkungen anhand der ESG-Faktoren dargestellt werden. Bei den ESG-Faktoren handelt es sich um Indikatoren die im Zusammenhang mit Umwelt-, Sozial- und Governance-Themen stehen.

 

An dieser Stelle ist die ESG Data Hub der Österreichischen Kontrollbank (OeKB) zu erwähnen. Diese bietet Unternehmen die Möglichkeit, selbst ihre ESG-Kriterien zu evaluieren und direkt auf der Datenbank mit Kreditinstitutionen zu teilen. Die Finanzmarktteilnehmer:innen können diese direkt bei der Beratung in Anlagebelangen verwenden. Zudem können die ESG-Daten der kreditnehmenden Unternehmen bei der Entscheidung über der Kreditgewährung von den Banken herangezogen werden. Laut einer Presseaussendung der OeKB im August dieses Jahres nutzen rund 60% des österreichischen Bankensektors die Plattform für die Erfassung von Nachhaltigkeitsdaten. Auf EU-Ebene soll mit der Errichtung des European Single Access Point (ESAP), ein ähnliches Webportal geschaffen werden. Im Dezember 2023 wurde die rechtliche Grundlage, die ESAP-Verordnung (Verordnung (EU) 2023/2859), erlassen. Demnach soll die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde diese Plattform bis zum 10.07.2027 einrichten. 

 

Empfehlungen an Unternehmer:innen, über ihre Nachhaltigkeitsaspekte transparent zu informieren, sind also jedenfalls nicht unbegründet.