(K)eine Erbschaftssteuer - Welche Auswirkungen könnte eine Erbschaftssteuer auf Österreich haben?

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In einer Zeit, in der die politische Landschaft Österreichs von Diskussionen über wirtschaftliche Fragen geprägt ist, steht das Thema Erbschaftssteuern im Mittelpunkt der Aufmerksamkeit. Die SPÖ hat jüngst Erbschafts-, Schenkungs- und Vermögenssteuern gefordert. Doch wie realistisch ist die Umsetzung dieses Vorhabens, und welche Auswirkungen könnte es auf die österreichische Gesellschaft haben?

 

Steuern dienen der Erzielung von Einnahmen im Interesse des Allgemeinwohls (Finanzierungsfunktion) sowie der Einkommens- und Vermögensverteilung (Umverteilungsfunktion). Gerade bei Letzterem fragt man sich jedoch, ob das wirklich der Fall ist, denn laut Arbeiterkammer verfügt das reichste ein Prozent in Österreich über rund 40 Prozent des gesamten Nettovermögens, während die ärmeren 50 Prozent der österreichischen Haushalte gemeinsam gerade einmal 2,5 Prozent besitzen. Und das, obwohl Österreich gleichzeitig in einem OECD-Vergleich bei der Steuer- und Abgabenquote Dänemark und Frankreich folgend den dritthöchsten Wert aufweist. Der "Steuerkeil" lag laut der 2023 veröffentlichten "Taxing Wages"-Studie der OECD im Jahr 2022 in Österreich bei 46,8 Prozent.

 

Die Forderung nach zusätzlichen Steuern in Form von Transaktions- und Substanzbesteuerungen, wie sie von Andreas Babler, dem Bundesparteivorsitzenden der SPÖ, erhoben wird, stößt jedoch auf Herausforderungen in Bezug auf die notwendigen politischen Mehrheiten.

 

Erbschaftssteuer gab es in Österreich bereits

In puncto Umverteilungsfunktion ist die Diskussion um die Erbschaftssteuer besonders polarisierend. Wo zieht man die Grenzen zwischen Unter-, Mittel- und Oberschicht? Dabei darf man nicht vergessen, dass es die Steuer bis 2008 bereits gab. Damals wurde sie aufgrund der ungleichen Ausgestaltung der Bewertungsvorschriften vom Verfassungsgerichtshof (VfGH) für verfassungswidrig erklärt und aufgehoben. Nachgebessert haben die politischen Parteien das Gesetz nie, und somit lief es schlussendlich aus.

 

 

Der Steuersatz lag beim Erbschafts- und Schenkungssteuergesetz 1955 in der ersten Steuerklasse (Ehegatten und Kinder) zwischen zwei und 15 Prozent und in der höchsten (ferne Verwandte und Dritte) zwischen 14 und 60 Prozent. Je nach Steuerklasse gab es geringfügige Freibeträge und Steuerbefreiungen.

 

Ein Blick um uns herum zeigt, dass aktuell 18 der 27 EU-Länder Erben auf die eine oder andere Art besteuern, selbst die Schweiz erhebt eine Erbschaftssteuer. Ausgestaltet ist die Steuer der Mitgliedsstaaten oftmals durch Steuersätze zwischen fünf und 30 Prozent für Ehegatten und Kinder und in den Höchststeuerklassen mit Sätzen von zehn bis zu 60 Prozent.

 

Wie könnte eine Erbschaftssteuer bei uns aussehen?

In politischen Kreisen wird viel debattiert. Die meisten Erbschaftssteuer-Modelle gehen von einem Freibetrag zwischen 500.000 und bis zu einer Million Euro aus. Erst eine Erbschaft darüber hinaus müsste versteuert werden. Steuersätze werden dabei von 25 bis zu 90 Prozent diskutiert. Schwierigkeiten wird man bei der genauen Festsetzung der Beträge haben. Wen will man besteuern? Wo endet die Mittelschicht? Ist der "Häuslbauer" auch noch betroffen? Bei steigenden Immobilienpreisen sollte man die Grenze des Freibetrages auch mit genügend Abstand zu diesem setzen, sonst fällt er unter Umständen bald in die Steuer hinein.

 

Andreas Babler verlangt einen Freibetrag von einer Million und dann einen Steuersatz von 25 Prozent ab einer Million, 30 Prozent ab fünf Millionen, 35 Prozent ab zehn Millionen und 50 Prozent ab 50 Millionen. Gerade mit Blick auf andere europäische Vergleichsländer wie Belgien, Italien, Frankreich und Deutschland, wo der Eingangssteuersatz bei drei bis sieben Prozent beginnt, erscheint der geforderte Satz etwas zu hoch. Familienunternehmen, die ihren Standort selbst besitzen, könnten schnell die Grenze von einer Million Euro erreichen, und ein solch hoher Steuersatz könnte für sie problematisch werden. Zuletzt hat der SPÖ-Vorsitzende sein Konzept um einen weiteren Freibetrag erweitert. Konkret sieht das neue Modell einen Freibetrag für Eigenheime bis zu einem Wert von 1,5 Millionen Euro vor. Mit dieser – gerade für SPÖ-Verhältnisse – großzügigen Wertgrenze sind alle "Häuslbauer" vor der neuen Steuer sicher.

 

Insgesamt darf man durch eine Erbschaftssteuer keine substanzielle Veränderung in der heimischen Umverteilung erwarten. Ob die Besteuerung Einzelner für mehr Steuergerechtigkeit sorgt, sei auch dahingestellt. Um diese zusätzlichen Einnahmen nicht wieder in "erfolglose" Ausgaben umzuwandeln, müsste das Geld ins Bildungssystem fließen. Denn die beste Form der Umverteilung ist eine Chancengleichheit in Form von gleichen Bildungschancen. Wenn Kinder von vornherein eine gute Bildung erhalten, wird das zusätzlich den Fachkräftemangel bekämpfen.

 

Doch trotz der hohen Steuereinnahmen scheint das Steuergeld nie effektiv den Weg dorthin zu finden. Österreich verpasste bei der letzten Pisa-Studie ganz knapp den Durchschnitt, 24 Prozent der Jugendlichen sind Risikoschüler. Auch die SPÖ hat mit Wien kein Aushängeschild präsentieren können, da Städte wie Graz, Linz, Innsbruck und Salzburg wesentlich besser als die Bundeshauptstadt abschnitten. Ob Andreas Babler die Verteilung zusätzlicher Steuergelder aus der Erbschaftssteuer dann bundesweit besser hinbekommt als im jahrzehntelang "rot regierten" Wien, bleibt fraglich.

 

Abschließend kann gesagt werden, dass die Einführung neuer Vermögens- und Erbschaftssteuern nur der Schärfung eines Parteiprofils dienen. Falls man diese Steuern einführt, sollte man über eine neue Steuergewichtung der Quellen nachdenken (Einführung neuer Steuern, dafür Senkung der Besteuerung auf Arbeit), denn diese als zusätzliche weitere Steuern einzuführen würde nur die Konkurrenzfähigkeit des Landes international mindern und das große Ausgabenproblem der Politik verstecken.