Meine Einfahrt, meine Rechte

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Mag. Wilhelm Huck, Immobilienrechtsexperte und Partner von HSP erklärt im Interview mit findmyhome.at, welche Rechte mit der Innehabung eines Nutzungsrechtes einhergehen.

Wenn man eine eigene Hauseinfahrt hat, kann man sich glücklich schätzen, doch dieses Glück währt nur so lange, bis diese Einfahrt entweder von anderen Personen zugeparkt wird oder sogar als Parkplatz verwendet wird. Grundsätzlich gilt nämlich: Halte- und Parkverbote gelten bei Einfahrten, die wegen ihrer Größe nur einspurige Fahrzeuge durchlassen, auch ohne bau- oder straßenverwaltungsrechtliche Genehmigung.

Ausgenommen von dieser Regelung ist natürlich immer derjenige, der das alleinige Nutzungsrecht der Einfahrt innehat. Sobald jedoch mehrere Personen ein Nutzungsrecht haben, beschränkt sich das Recht insofern, als dass man niemand anderen an der Einfahrt hindern darf, der ebenso ein Nutzungsrecht hat.

Wenn Sie als Nutzungsberechtigter an der Einfahrt gehindert sind, haben Sie natürlich Möglichkeiten, rechtlich gegen den Falschparker vorzugehen.

 

Diese  rechtlichen Möglichkeiten und das ganze Interview mit Mag. Wilhelm Huck finden Sie unter http://www.findmyhome.at/news/meine-einfahrt-meine-rechte/