Versteckte Mängel bei Immobilienkauf & -miete

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Die Faustregel beim Immobilienkauf lautet, dass die Immobilie bei Übergabe dem Vertragsinhalt entsprechen muss. Davon abhängig ist, in welchem Zustand sich die Immobilie befindet, da andere Maßstäbe bei neugebauten Immobilien gelten, als bei alten und ob die Gewährleistung ausgeschlossen wurde, oder nicht.

 

Auch bei einer Mietwohnung hat der Mieter Anspruch darauf, dass die Immobilie dem Vertragsinhalt entsprechend übergeben wird.

 

Was passiert jedoch mit Eigenschaften, die nicht ausdrücklich im Vertrag festgehalten werden? Diese und weitere Informationen finden Sie im Interview mit Mag. Wilhelm Huck auf http://www.findmyhome.at/news/recht-versteckte-maengel-bei-immobilien-kauf-miete/