Unzulässigkeit des Rechtswegs zur Abwehr des Gemeingebrauchs

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60 Jahre benützen Gemeindebürger einen Privatweg als Spazierstrecke. Was kann der Eigentümer tun, um sein Eigentum vor fremdem Gebrauch zu schützen? Wohin können sich die Gemeindebürger wenden, wenn der Eigentümer den Weg plötzlich durch ein Eisengitter verriegeln lässt? 

 

Warum die ordentlichen Gerichte dafür die falsche Anlaufstelle sind und was der OGH jüngst dazu entschieden hat, hat HSP-Partnerin und Immobilienrechtsexpertin Mag. Nadja Holzer in der November-Ausgabe des immolex festgehalten. 

 

Abrufen können Sie die Glosse mit Klick auf die untenstehenden PDF-Datei.