Internationale Trendwende am Kapitalmarkt in Richtung „Green Investments“

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Wie der Klimawandel den Kapitalmarkt beeinflusst

 

„Der Klimawandel bedeutet für den Kapitalmarkt eine massive Veränderung auf der Nachfrageseite und führt zu einer internationalen Trendwende“, so Dr. Peter Wagesreiter, Rechtsanwalt und Partner bei HSP.law. Am Kapitalmarkt gehe es für Anleger nicht mehr nur um Profit, sondern auch um die Frage, welche sozialen und ökologischen Folgen ein Investment haben kann. Auch für Unternehmen werde es daher zunehmend relevanter, Nachhaltigkeitsbelange zu beachten und darüber zu berichten, um auch weiterhin für Anleger attraktiv zu sein, meint Dr. Wagesreiter weiter.

 

Gegenwärtig gebe es mehr Angebote an „Green Investments“ als je zuvor, Banken versichern immer häufiger, das Geld ihrer Kunden in nachhaltigen Investments anzulegen und Investmentfonds verzichten zunehmend auf Beteiligungen an Unternehmen, die ihre Gewinne mit fossilen Energieträgern erwirtschaften oder in umweltschädlichen Branchen tätig sind, so Dr. Wagesreiter.

 

Vor allem lässt sich dieser internationale Trend daran erkennen, dass dem Thema Environmental, Social and Corporate Governance (ESG) wachsende Bedeutung zukommt. So werden etwa an der Börse in Hongkong nur mehr Unternehmen gelistet, die den ESG-Anforderungen entsprechen und entsprechende ESG-Reports veröffentlichen. Auf europäischer Ebene sieht beispielsweise das deutsche Vergaberecht vor, bei der Vergabe von Aufträgen und Subventionen besonders solche Unternehmen zu fördern, die ihrer sozialen und umweltbezogenen Verantwortung nachkommen. Genau aus diesen Gründen wird es für Unternehmen immer relevanter, bei der eigenen Ausrichtung auch Nachhaltigkeitsbelange miteinzubeziehen und darüber zu berichten. „Damit ist es bei der Geldanlage heute möglich, klimafreundlich zu agieren, indem man in nachhaltige Unternehmen investiert. Bei der Suche nach diesen Unternehmen sind ESG-Reports ein wichtiger Indikator“, erläutert Dr. Wagesreiter.

 

Die zunehmende Bedeutung der nichtfinanziellen Berichterstattung zeigt sich auch daran, dass diese auf EU-Ebene durch die NFI-Richtlinie (RL 2014/95/EU )  eine große Reform erfahren hat, die dazu geführt hat, dass die Berichtspflichten wesentlich erweitert wurden. In Österreich erfolgte die Umsetzung der NFI-RL durch das Nachhaltigkeits- und Diversitätsverbesserungsgesetz (NaDiVeG), mit dem der Begriff der Nachhaltigkeitsberichterstattung auch hierzulande endgültig Einzug in den juristischen Sprachgebrauch gefunden hat. Durch die damit einhergehende Neufassung der §§ 243b und 267a UGB wurde eine vermehrte Integration von ESG-Risiken in die unternehmerische Berichterstattung sichergestellt. Demnach sind bestimmte österreichische Unternehmen und Konzerne  verpflichtet, über ihre Nachhaltigkeitsleistung transparent Rechenschaft - in Form einer (konsolidierten) nichtfinanziellen Berichterstattung - abzulegen. Obwohl die Verpflichtung zur Erstellung eines Nachhaltigkeitsberichts nur große Unternehmen von öffentlichem Interesse betrifft, werden solche Berichte zunehmend auch für andere Unternehmen relevant: „Durch das ESG-Reporting erhält man eine Bestandsaufnahme zur Nachhaltigkeit des Unternehmens und durch die sich daraus ergebenden Verbesserungen kann ein Unternehmen auch für Investments attraktiver gemacht werden.“, erklärt Rechtsanwalt Dr. Wagesreiter.

 

Begleitet werden diese Regelungen auch von internationalen Rechtsakten. Besonderer Erwähnung in diesem Zusammenhang bedürfen die Standards der Global Reporting Initiative (GRI), das am meisten angewandte Rahmenwerk zur Nachhaltigkeitsberichterstattung. Neben den universellen Standards (GRI 100) finden sich auch noch themenspezifische Standards der Global Reporting Initiative für Ökonomie, Ökologie und Soziales (GRI 200-400). Eine konsistente Berichterstattung nach den GRI-Standards erfüllt daher auch die gesetzlichen Anforderungen der §§ 243b und 267a UGB, sofern dabei auch über Risiken berichtet wird. Außerdem existiert eine Reihe weiterer Rahmenwerke, die sich aber im Unterschied zu den GRI-Standards weniger darauf fokussieren, eine konkrete Leitlinie für die nichtfinanzielle Berichterstattung zu bilden. Sie verfolgen eher das Ziel, bei der Konzeption einer Corporate Social Responsibilty Compliance zu untersützen. In diesem Zusammenhang nennenswert sind Sustainable Development Goals (SDGs) und der Global Compact der Vereinten Nationen sowie die Leitlinien für Multinationale Unternehmen der OECD und der ISO 26000.

 

Im Kern widmen sich ESG-Berichte Umwelt-, Sozial- und Governancebelangen. Unternehmen haben dabei Angaben zu Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelangen, zur Achtung der Menschenrechte und zur Bekämpfung von Korruption und Bestechung zu machen. Neben einer kurzen Beschreibung des Geschäftsmodells haben sie auch Angaben zu Due Diligence Prozessen zu enthalten.  Ziel dabei ist es, die für das Unternehmen wesentlichen Risiken zu identifizieren und zu beschreiben, mit welchen Handlungen diese minimiert werden können. Einer der wichtigsten Schritte dabei ist die Durchführung einer Wesentlichkeitsanalyse, die als Grundlage für die Identifizierung und Abgrenzung von erforderlichen Berichtsinhalten dient. Miteinzubeziehen sind die sozialen, ökologischen und ökonomischen Auswirkungen, die das Geschäft des Unternehmens auf nicht-finanzielle Belange hat. Da die Informationen „kontextbezogen“ bewertet werden, sind auch die Interessen der Stakeholder eines Unternehmens relevant. Stakeholder spielen eine essenzielle Rolle bei der Wesentlichkeitsanalyse, da durch ihre Befragung die für das jeweilige Geschäftsmodell relevanten Themen ermittelt werden können. 

 

Abschließend lässt sich sagen, dass die Nachhaltigkeitsberichterstattung zunehmend an Bedeutung gewinnt. „Bei unseren Mandanten merken wir, dass Sustainability-Linked Bonds mehr und mehr in den Fokus rücken und die Beachtung von ESG-Kriterien zu einem ausschlaggebenden Kriterium für oder gegen Investitionen gemacht werden.“, so Dr. Wagesreiter über die aktuelle Situation an der Börse.

 

Beschreibung der Kanzlei

 

Die HSP Rechtsanwälte GmbH ist eine Rechtsanwaltskanzlei im Herzen Wiens mit über 20 Jahren Erfahrung. Mit ihrer engagierten, hochspezialisierten und vernetzt denkenden Arbeitsweise ist HSP.law in diversen Rechtsgebieten bestens aufgestellt und bietet ihren Klienten persönliche und umfassende fachliche Expertise in allen Rechtsfragen.

 

Als One-Stop-Shop steht jedem Klienten die langjährige Erfahrung einer der sechs Partner zur Verfügung, wobei die interdisziplinäre Lösung komplexer rechtlicher Materien innerhalb des 30-köpfigen Expertenteams einen der wesentlichen Vorteile darstellt. Als erster Ansprechpartner in schwierigen Situationen ist HSP.law stets verfügbar und bereit, Verantwortung zu übernehmen. HSP.law vertritt konsequent und loyal die Interessen der Mandanten und behält auch bei komplexen Zusammenhängen den Überblick.

 

In den Fachzeitschriften Legal 500 und JUVE wurde HSP.law unter den besten Anwaltskanzleien Österreichs gerankt.

 

Beschreibung des Autors

 

Dr. Peter Wagesreiter, LL.M. (UPenn) studierte Rechtswissenschaften an der Universität Wien und der University of Pennsylvania. Peter Wagesreiter absolvierte außerdem im Zuge seiner Dissertation einen Forschungsaufenthalt an der renommierten Harvard University und ist als Rechtsanwalt in New York zugelassen. Seit 2002 ist er Partner bei HSP.law. Zu Peter Wagesreiters Spezialgebieten zählen Banken- und Finanzrecht, Corporate Governance & Compliance, Datenschutzrecht sowie Gesellschaftsrecht und M&A.