Das geplante EU-Vermögensregister

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Ein Schritt zu mehr Transparenz oder ein Eingriff in die Privatsphäre?

 

Die Debatte um das geplante EU-weite zentrale Vermögensregister gewinnt zunehmend an Brisanz. Ziel des Vorhabens ist es, alle wesentlichen Vermögenswerte von natürlichen und juristischen Personen innerhalb der Europäischen Union zu erfassen – darunter Bankkonten, Immobilien, Wertpapiere, digitale Währungen sowie bewegliches Vermögen von erheblichem Wert, wie etwa Kunstwerke. Die Europäische Kommission veröffentlichte im Oktober 2024 erstmals Ergebnisse einer Machbarkeitsstudie, die konkrete Informationen zur technischen und rechtlichen Umsetzung liefert.

 

Hintergrund des Registers soll der verstärkte Kampf gegen Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung und Steuerhinterziehung sein. Unterstützer sehen darin einen bedeutenden Schritt zu mehr finanzieller Transparenz innerhalb der EU. Kritische Stimmen hingegen warnen vor tiefgreifenden Eingriffen in die Privatsphäre sowie einem potenziellen Vertrauensverlust gegenüber staatlichen Institutionen.

 

Dr. Peter Wagesreiter, Partner bei HSP.law und Experte Finanzrecht, äußert sich dazu differenziert:

Ein europäisches Vermögensregister könnte – wenn es rechtsstaatlich und technisch sauber umgesetzt wird – ein wirksames Mittel zur Bekämpfung von Finanzkriminalität sein. Dennoch müssen wir uns sehr genau ansehen, welche Konsequenzen das für die Bürgerinnen und Bürger hat. Die Erfassung persönlicher Vermögenswerte in einem zentralen Register bedeutet einen tiefen Eingriff in die informationelle Selbstbestimmung. Die Menschen haben ein berechtigtes Interesse daran, dass ihre finanziellen Verhältnisse nicht pauschal durchleuchtet werden – auch dann nicht, wenn sie gesetzestreu handeln. Entscheidend wird daher sein, dass der Zugriff streng zweckgebunden, verhältnismäßig und auf das absolut Notwendige beschränkt ist.“

 

Die Speicherung der Daten auf nationaler Ebene und die spätere Zusammenführung auf EU-Ebene werfen nicht nur technische, sondern vor allem datenschutzrechtliche Fragen auf. Bereits 2022 stellte der Europäische Gerichtshof klar, dass eine vollständige öffentliche Einsichtnahme – wie sie im Rahmen des Transparenzregisters diskutiert wurde – mit den Grundrechten auf Achtung des Privatlebens und den Schutz personenbezogener Daten nicht vereinbar ist.

 

Zugriffsberechtigt sollen ausschließlich staatliche Stellen sein, wie etwa Finanz- und Strafverfolgungsbehörden. Eine öffentliche Einsicht ist nicht vorgesehen. Dennoch bleibt die Kritik laut: Der Staat erhielte umfassende Einsicht in die finanziellen Verhältnisse seiner Bürger – ein sensibler Bereich, der in einem liberal-demokratischen Rechtsstaat besonders geschützt werden muss.

 

„Es braucht glasklare gesetzliche Grenzen, wer auf welche Daten zugreifen darf – und unter welchen Voraussetzungen. Eine missbräuchliche Nutzung oder eine spätere Zweckausweitung wäre fatal. Ebenso müssen höchste Sicherheitsstandards gelten, um Datenlecks, Identitätsdiebstahl oder Erpressung zu verhindern. Ein solches Register darf niemals zur digitalen Vorratsdatenspeicherung privater Vermögen werden. Die Bürger müssen darauf vertrauen können, dass der Staat mit Ihren sensiblen Daten verantwortungsvoll und rechtlich korrekt umgeht. Nur dann kann ein Gleichgewicht zwischen notwendiger Transparenz und dem Schutz persönlicher Freiheit gewahrt werden“, so Wagesreiter.

 

Die Einführung eines solchen Registers wird – entgegen früherer Planungen – im Jahr 2025 mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht erfolgen. Aufgrund der Vielzahl rechtlicher, technischer und ethischer Fragestellungen ist frühestens mit ersten legislativen Entwürfen zu rechnen.

 

Fest steht: Die Diskussion rund um das EU-Vermögensregister wird auch 2025 ein Streitpunkt zwischen Datenschutz, staatlicher Kontrolle und der Notwendigkeit effektiver Finanzaufsicht bleiben.