Kündigung auf Grund von Unregelmäßigkeit?

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Kündigung auf Grund von Unregelmäßigkeit?

 

Da die Ausübung eines regelmäßigen Geschäftsbetriebs Inhalt des Mietvertrages sein kann, sofern der Mieter das Mietverhältnis als Dienstleister oder Gewerbetreibender im Rahmen seiner Geschäftstätigkeit eingegangen ist, kann die Nichtausübung des regelmäßigen Geschäftsbetriebs von Seiten des Vermieters als Kündigungsgrund herangezogen werden.


Mag. Wilhelm Huck, Experte im Bereich des Mietrechts, erläutert in der aktuellen Ausgabe von Die Presse (24.02.2021), welche möglichen Konsequenzen eine solche nicht dem Mietvertrag entsprechenden Nichtausübung haben kann, wobei stets auf den Einzelfall Bedacht zu nehmen ist.

 

 

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