Kein Kredit für Unternehmen ohne ESG-Bericht?

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Das aktuell allerorts diskutierte Thema der Nachhaltigkeit rückt auch für Kreditinstitute und deren Unternehmenskunden immer stärker in den Fokus. Mit Hilfe von Green Finance soll das Finanzwesen in Richtung Nachhaltigkeit und wirksamen Klimaschutz geleitet werden.

 

Das Ziel eines klimaneutralen Österreichs bis 2040 führt dazu, dass sowohl im Wirtschafts- als auch im Energiesektor rasch zukunftsfähige Veränderungen geschaffen werden müssen.  Einen Effekt nachhaltiger Investitionen sieht die Regierung in der Steigerung nachhaltiger Jobs und im Wachstum der Zukunftsbranchen. Um diese Ziele erreichen zu können, sollen daher mindestens 17 Milliarden Euro in nachhaltige Projekte und Unternehmen investiert werden. Der Finanzsektor nimmt also eine Schlüsselrolle für Klimaschutz, Konjunkturaufschwung und eine nachhaltige Entwicklung der Wirtschaft und Gesellschaft ein.

 

Durch den Aktionsplan „Financing Sustainable Growth“ wurde 2018 auf EU-Ebene eine Strategie für einen nachhaltigen Finanzsektor aufgestellt. Dieser Plan verfolgt die Neuorientierung der Kapitalflüsse in Richtung nachhaltige Investitionen, die Bewältigung finanzieller Risiken als Folge von Klimawandel sowie die Transparenzförderung von Finanz- und Wirtschaftstätigkeiten.

 

Auf Grundlage des Aktionsplans wurden schon einige Vorschriften der EU erlassen. So gibt es bereits eine Verpflichtung zur Erstellung eines nachhaltigen Unternehmensreports sowie detaillierte Berichtspflichten und einheitliche Standards. Sowohl im Unternehmensgesetzbuch als auch im Aktiengesetz und im GmbH-Gesetz lassen sich einschlägige Bestimmungen zu diesem Corporate Governance-Bericht finden. Im Rahmen der Berichterstattung werden die ESG-Kategorien (Environment, Social und Governance), worunter Klimaschutz, Menschenrechte und der Kampf gegen Korruption fallen, beurteilt.

 

Große österreichische Banken veröffentlichen bereits ihre ESG-Berichte in ihren Jahresabschlüssen und zunehmend auch auf ihren Webseiten.

 

Des Weiteren sind österreichische Gesellschaften als Aufnahmevoraussetzung für den Prime Market der Wiener Börse dazu verpflichtet, eine Erklärung zum österreichischen Corporate Governance Kodex abzugeben. Dieser richtet sich auch an heimische Kreditinstitute, wenn sie als Aktiengesellschaften an der Börse notieren und sich zum Kodex bekennen. Weiters finden sich im Bundesgesetz über Investmentfonds Regelungen über die Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken im Entscheidungsprozessen und internen Kontrollmechanismen und bei der Anlageberatung müssen verpflichtend nachhaltige Varianten einen Teil des Beratungsprozesses einnehmen.

 

Auch das faktische Interesse am Markt für grüne Finanzprodukte steigt – Green Finance hat sich aus einem Nischenprodukt zum Mainstream entwickelt. Einige große Banken haben bereits mit der Entwicklung interner Ratingsystemen zur Nachhaltigkeitsbewertung ihrer Firmenkunden begonnen. Als Teil des Kreditprüfungsprozesses ist nun auch eine Analyse der Nachhaltigkeit vorgesehen.

 

Durch Neuerungen und Verschärfungen sowie das steigende Interesse der Kapitalmarktteilnehmer, entwickelt sich also auch die Vorgehensweise der Kreditinstitute weiter. Ein Unternehmen, das eine Kreditfinanzierung sucht oder in einen Investmentfond aufgenommen werden möchte, wird daher auch nicht an der Vorlage des ESG-Berichts vorbeikommen.